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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zegel Aachen GmbH (nachstehend Zegel genannt)
1. Die von Zegel angebotenen Waren sind nur für den Wiederverkauf oder sonstigen Gebrauch durch den Unternehmer bestimmt.
2. Die aufgeführten Einkaufsberechtigten und/oder andere, ausdrücklich benannte Vollmachtspersonen sind umfassend berechtigt, für den Kunden – und zwar ausschließlich für diesen – einzukaufen. Diese Berechtigung umfasst auch, dass der Kunde für Verbindlichkeiten, die durch seine Einkaufsberechtigten geschaffen werden, gegenüber Zegel einzustehen hat. Der Zutritt zum Zegel-Grossmarkt ist dem Einkaufsberechtigten nur mit einer gültigen Zegel-Kundenkarte gestattet. Sie dürfen sich von einer Begleitperson ausschließlich zur Hilfeleistung begleiten lassen. Der Kunde haftet für alle schuldhaft verursachten Missbräuche der Kundenkarte und die hieraus Zegel entstehenden Schäden, auch wenn sie von einer Begleitperson der Einkaufsberechtigten hervorgerufen wurden.
3. Der Kunde kann sich auf einen Verlust der Kundenkarte nur berufen, wenn er den Verlust unverzüglich schriftlich oder telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung angezeigt hat. Bei Änderung der Geschäftstätigkeit oder der Anschrift ist der Kunde zur sofortigen schriftlichen Mitteilung, bei Änderung der Einkaufsberechtigung oder bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit zur sofortigen und unaufgeforderten Rückgabe der Kundenkarte verpflichtet.
4. Zegel behält sich vor, als Vertragsstrafe den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und/oder vom Kunden die Zahlung von EUR 500,- zu verlangen, wenn a. dieser anderen als seinen Einkaufsberechtigten bzw. ausdrücklich von ihm bevollmächtigten Personen die Kundenkarte zwecks Einkaufs bei Zegel überlässt oder b. unter Vorlage seiner Kundenkarte im Zegel-Grossmarkt Waren die seiner gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden können, erworben werden oder c. die Kundenkarte bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit nicht unaufgefordert an Zegel zurückgegeben wird.
5. Die Kundenkarte bleibt Eigentum von Zegel. Zegel kann die Kundenkarte ohne Angabe von Gründen jederzeit einziehen.
6. Das Parken auf dem Zegel-Gelände, das Betreten des Zegel-Grossmarktes und das Benutzen von Transportmitteln innerhalb des Zegel-Grossmarktes oder –Geländes geschehen auf eigene Gefahr des Kunden. Das Mitführen von optischen, akustischen oder sonstigen Aufzeichnungsgeräten in dem Großmarkt ist nicht gestattet.
7. Wer Originalgebinde oder Verpackungen aufreißt oder beschädigt, ist zu deren Abnahme verpflichtet.
8. Mit der Bezahlung bestätigt der Kunde den Empfang der gekauften Ware. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Zegel.
9. Bei Sachmängeln beschränkt sich das Recht des Kunden nach Wahl von Zegel auf Beseitigung des Mangels oder Austausch gegen eine mangelfreie Sache; erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder bei ausbleiben der Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag vorgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht bei Beanstandung von Ware, die der Kunde Wiederverkauft.
10. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zegel werden durch Aushang am Kundeneingang bekannt gegeben.
1. Erfassung, Verwendung und/oder Weiterverarbeitung:
2. Technische Verarbeitung der Daten:
3. Zugriff und Sicherheit der persönlichen Daten:
4. Berichtigungen der persönlichen Daten:
5. Entzug Ihrer Einwilligung:
6. Zegel Aachen GmbH Kontakt-Informationen:
7. Ergänzungen zur Einwilligungserklärung:
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